Am vergangenen Wochenende haben sich die Frauen I erfolgreich gezeigt und sich den Meistertitel der Kreismeisterschaften geholt. In der Holzgruppe lief es anfänglich schwierig. Bei der Wende waren sie 2,5 Schuss zurückliegend. Doch auf der Rücktour haben die Holz-Werferinnen nochmal alles gegeben und wieder aufgeholt, sodass sie bis zum Ziel 2 Schuss wieder geholt haben. Die Gummigruppe hatte dagegen einen guten Start, der sich bis zum Ende hin weiter führte. Auf der Wende war die Gruppe bereits 2 Schuss in Führung. Dieser Vorsprung wurde auf der Rücktour ausgebaut, sodass sie am Ende auf 6 Schuss kamen. Insgesamt war es ein sehr fairer Wettkampf. Leider war das Wetter nicht so gut. Aus dieser Sicht hätte es besser im April sein können, wo eigentlich die letzten Wettkämpfe stattfinden sollten.
Seit dem 19. Juni darf endlich wieder geboßelt werden, dabei müssen aber einige Regeln beachtet werden.
Friesischer Klootschießer Verband – Hygienekonzept für den Boßelbetrieb, Stand:22.06.2020
1. Es gelten vor, während und nach dem kontaktlosen Boßeln im Freien die allgemeinen
Hygiene- und Abstandsregeln von 2 Metern. Spiel- und Sportgeräte (Boßelkugeln,
Kugelsucher) dürfen gemeinsam genutzt werden (s. FAQ´s des Landes Niedersachsen – Stand
15.06.20). Auf eine Begrüßung mit Handschlag ist zu verzichten.
2. Personen mit Erkältungssymptomen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemnot) dürfen NICHT
an Wettkampf und Training teilnehmen. Ebenso dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen
Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall hatten, NICHT am Wettkampf und Training
teilnehmen.
3. Sollte ein(e) Teilnehmer-/in positiv auf den Virus Covid 19 getestet werden, ist dies dem
Verein SOFORT mitzuteilen.
4. Jeder Vereinsvorstand benennt für die Mannschaften einen Trainer bzw. eine Trainerin (Übungsleiterschein nicht erforderlich). Diese
Person ist für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln zuständig. Sie kann für das Nichteinhalten der Vorschriften haftbar gemacht werden.
5. Zur Verfolgung von Infektionsketten müssen alle Teilnehmer beim Training und beim
Wettkampf namentlich festgehalten werden.
6. Gäste und Zuschauer sind im Rahmen der Verordnungen des Landes Niedersachsen zugelassen.
Diese Vorgaben werden ggf. nach Aktualisierung der Verordnungen des Landes Niedersachsen angepasst. Mit Aufnahme des Boßelbetriebs gelten sie als von den Vereinen akzeptiert und anerkannt.
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